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Im Rahmen unserer langjährigen Erfahrung übernehmen wir alle
Arbeiten, die im Rahmen von § 6 StBerG* zulässig sind, in jeder
gängigen Software (z.B. DATEV, Lexware) Laufende Finanzbuchhaltung: - Zuordnen der Geschäftsvorfälle zu vorgegebenen Konten der
FiBu Lohnabrechnung: - Erfassung und Pflege der Stammdaten in einem EDV-System * § 6 Steuerberatungsgesetz: Auch alle Buchführungsarbeiten können selbstverständlich
bei Ihnen vor Ort erledigt werden. |