Im Rahmen unserer langjährigen Erfahrung übernehmen wir alle Arbeiten, die im Rahmen von § 6 StBerG* zulässig sind, in jeder gängigen Software (z.B. DATEV, Lexware)

Laufende Finanzbuchhaltung:
Buchung laufender Geschäftsvorfälle

- Zuordnen der Geschäftsvorfälle zu vorgegebenen Konten der FiBu
- Erfassen der kontierten Belege
- Erstellen von Auswertungen, Kontrolle und Ablage
- Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldung

Lohnabrechnung:
Lohnbuchführung

- Erfassung und Pflege der Stammdaten in einem EDV-System
- Abrechnung mit allen notwendigen Auswertungen
- Krankenkassenmeldung
- Lohnsteueranmeldung
- Sonderauswertung (Kostenstellenlisten, Urlaubslisten, usw.)
- Überweisungen, Schecks, etc.

* § 6 Steuerberatungsgesetz:
Wir übernehmen Ihre Kontierungs- und Buchungsarbeiten. Ihr Steuerberater
erhält dann die aufbereiteten Daten zur Auswertung.

Auch alle Buchführungsarbeiten können selbstverständlich bei Ihnen vor Ort erledigt werden.